Gemäß dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sind wir verpflichtet, eine offene Sprechstunde anzubieten.
Unsere offene Sprechstunde findet zu folgenden Zeiten
statt:
📅 Dienstag und Freitag
⏰ 09:00 – 11:30 Uhr
Die offene Sprechstunde ist ausschließlich für akute Erkrankungen oder Notfälle vorgesehen, die eine kurzfristige ärztliche Behandlung erfordern.
Bitte beachten Sie, dass leider viele Patientinnen und
Patienten versuchen, die regulären Wartezeiten auf einen Termin
durch die offene Sprechstunde zu umgehen.
Dies ist unfair den Terminpatienten gegenüber und führt
regelmäßig zu einem hohen
Patientenaufkommen
und zu längeren
Wartezeiten.
Wir bitten daher um Verständnis, dass in dieser Zeit
nur noch
akute Erkrankungen oder Notfälle angenommen
werden.
Um unnötige Wartezeiten und Anfahrtswege zu vermeiden,
empfehlen wir, sich vorab
telefonisch zu erkundigen,
ob noch Kapazitäten bestehen.
Sollte es sich nicht um eine akute Erkrankung oder einen
Notfall handeln, erhalten Sie einen
regulären Folgetermin.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Rechtsgrundlage: § 75 Abs. 1b SGB V